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bewusst.
Kriterien und Mindestanforderungen für Tierwohlprogramme
Mindestanforderung für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Hähnchenmast festlegen | ||||
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Platz | max. 39 kg/m² | max. 35 kg/m² | max. 25 kg/m² oder max. 29 kg/m² bei einem Stall mit Kaltscharraum | max. 21 kg/m² |
Haltung | Stallhaltung | Stallhaltung | Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außenklimabereich | Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mind. 1/3 der Lebenszeit. Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein. Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten. |
Beschäftigung | Trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist | Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine. Je angefangener 150 m² mind. ein Gegenstand | Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine. Je angefangener 150 m² mind. 2 Gegenstände oder pro 2000 Tiere mind. 3 Stroh- oder Heuballen und pro 1000 Tiere 1 Pickgegenstand | zusätzliches Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche |
Zuchtlinie | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 45g/Tag, mit Gait Score-Untersuchung auch 51g/Tag möglich) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 81 Tagen | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien. Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 45g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 81 Tagen. |
Fütterung | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | Futtermittel ohne Gentechnik | Futtermittel ohne Gentechnik mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region |
Tiergesundheits- monitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring | Befunddatenerfassung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring ab 2022 verpflichtend bis dahin ein dokumentiertes Tiergesundheitsmonitoring auf dem Betrieb inkl. Antibiotikamonitoring | Befunddatenerfassung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring ab 2022 verpflichtend bis dahin ein dokumentiertes Tiergesundheitsmonitoring auf dem Betrieb inkl. Antibiotikamonitoring |
verpflichtende Programm- teilnahme | QS oder als vergleichbar anerkannt | Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt | Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm | |
ergänzende Hinweise | * Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet. |
Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Putenmast festlegen | ||||
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Platz | max. 58 kg/m² Hähne max. 52 kg/m² Hennen | max. 53 kg/m² Hähne max. 48 kg/m² Hennen (mind. 10 % mehr Platz) | max. 41 kg/m² Hähne max. 37 kg/m² Hennen (mind. 30 % mehr Platz) | max. 21 kg/m² (mind. 60 % mehr Platz) |
Haltung | Stallhaltung | Stallhaltung | Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außenklimabereich | Stallhaltung mit Zugang zu Freigelände während mindestens 1/3 der Lebenszeit. Die Fläche muss überwiegend bewachsen sein. Strukturelemente müssen den Tieren Unterschlupf bieten. |
Beschäftigung | Trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist | Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine. Je angefangener 400 m² mind. 1 Gegenstand | Organisches Beschäftigungsmaterial aus veränderbarem und sich verbrauchendem Material wie z.B. Stroh, Picksteine. Je angefangener 400 m² mind. 2 Gegenstände | Zusätzliche Einstreu in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf auf mind. 1/3 der Stallfläche |
Zuchtlinie | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 110 g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen). | Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien. Langsam wachsende Rasse (Gewichtszunahme max. 110 g/Tag) oder schnell wachsende Rassen bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen). |
Fütterung | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | Futtermittel ohne Gentechnik | Futtermittel ohne Gentechnik Mind. 20% aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region |
Tiergesundheits- monitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring | Befunddatenerfassung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring ab 2022 verpflichtend bis dahin ein dokumentiertes Tiergesundheitsmonitoring auf dem Betrieb inkl. Antibiotikamonitoring | Befunddatenerfassung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring ab 2022 verpflichtend bis dahin ein dokumentiertes Tiergesundheitsmonitoring auf dem Betrieb inkl. Antibiotikamonitoring |
verpflichtende Programm- teilnahme | QS oder als vergleichbar anerkannt | Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt | Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm | |
ergänzende Hinweise | * Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet. |
Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Schweinemast festlegen | ||||
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Platz | Mindestfläche 0,75 m² /Tier | Mindestfläche 0,825 m² /Tier (mind. 10 % mehr Platz) | Mindestfläche 1,05 m² /Tier (mind. 40 % mehr Platz) | Mindestfläche 1,5 m² /Tier (mind. 100 % mehr Platz) |
Haltung | Stallhaltung | Stallhaltung | Stallhaltung mit Außenklimareizen; mind. Offenfrontstall | Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung |
Beschäftigung | veränderbares Beschäftigungsmaterial, mind. bewegliche Kette kombiniert z.B. mit Holzstück | zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial aus natürlichen Materialien wie z.B. Holz, Sisal oder Naturkautschuk | organisches Beschäftigungsmaterial aus natürlichen Materialien wie Holz, Sisal oder Naturkautschuk zusätzlich Stroh oder vergleichbares Beschäftigungsmaterial | organisches Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleichbare Substrate |
Fütterung | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | Futtermittel ohne Gentechnik | Futtermittel ohne Gentechnik mind. 20% Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region |
Tiergesundheits monitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring | Befunddatenerfassung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring ab 2022 verpflichtend bis dahin ein dokumentiertes Tiergesundheitsmonitoring auf dem Betrieb inkl. Antibiotikamonitoring | Befunddatenerfassung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring ab 2022 verpflichtend bis dahin ein dokumentiertes Tiergesundheitsmonitoring auf dem Betrieb inkl. Antibiotikamonitoring |
verpflichtende Programm- teilnahme | QS oder als vergleichbar anerkannt | Initiative Tierwohl oder als vergleichbar anerkannt | Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm | |
ergänzende Hinweise | * Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet. |
Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Milchviehhaltung (Milchkühe bzw. Schlachtkühe deren Fleisch bei den teilnehmenden LEH vermarktet wird) festlegen | ||||
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Platz | Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1 | Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1 oder Laufstall ohne Liegeboxen: über 350 kg LG Mindestfläche 4 m² /Tier (Liege- und Lauffläche) | Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1 oder Laufstall ohne Liegeboxen: über 350 kg LG entweder Mindestfläche 5 m² /Tier (Liege- und Lauffläche) oder 1000 m² Weidefläche/Tier | Laufstall mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1 oder Laufstall ohne Liegeboxen: über 350 kg LG Mindestfläche 6 m²/Tier (Liege- und Lauffläche) |
Haltung | Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung oder Kombinationshaltung Anbindehaltung | Laufstallhaltung oder Weidegang (mind. 120 Tage / 6 h) mit saisonaler Anbindehaltung | Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (min. 3 m² /Tier im Laufhof) oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage / 6 h) oder Offenfrontlaufstall keine Anbindehaltung | Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof) und Weidegang (mind. 120 Tage / 6 h) keine Anbindehaltung |
Enthornung der Kälber – falls auf dem Betrieb praktiziert | <6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung | <6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung | <6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung | Enthornung nur im Ausnahmefall auch bei <6 Wochen alten Kälbern nur nach Betäubung durch Tierarzt; mit Schmerzlinderung |
Komfort- einrichtung | keine Vorgaben | Im Laufstall: Scheuer- Kratz-Bürste | Im Laufstall: Scheuer-Kratz-Bürste | Scheuer-Kratz-Bürste |
Fütterung | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | Futtermittel ohne Gentechnik | Futtermittel ohne Gentechnik mind. 60% Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region mind. 60% der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter in der Tagesration |
Tiergesundheits- monitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2023 | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2022 | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2022 | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2022 |
verpflichtende Programm- teilnahme | für Schlachtiere Lieferberechtigung in das QS-System erforderlich | Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm | ||
ergänzende Hinweise | * Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet. Tiere müssen mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden |
Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Rindermast (Jungbullen/Ochsen, Färsen, Mastkälber) festlegen | ||||
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Platz | Laufstall: bis 150 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier; über 150 bis 220 kg 1,7 m²; über 220 kg 1,8 m²; über 400 kg 2,2m² | Laufstall: bis 150 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier; über 150 bis 220 kg 1,8 m²; über 220 bis 400 kg 2,5 m²; über 400 kg 3 m² | Laufstall: bis 150 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier; über 150 bis 220 kg 2 m²; über 220 bis 400 kg 3 m²; über 400 kg 4 m² | Laufstall: bis 100 kg Mindestfläche 1,5 m²/Tier; über 100 bis 200 kg 2,5 m²; über 200 bis 400 kg 4 m²; über 400 kg 5 m², aber mind. 1 m²/100 kg |
Haltung | Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung Anbindehaltung | Laufstallhaltung keine Anbindehaltung | Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier im Laufhof) oder Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage / 6 h) oder Offenfrontlaufstall keine Anbindehaltung | Laufstallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf (mind. 3 m²/Tier im Laufhof) und Weidegang (mind. 120 Tage / 6h) keine Anbindehaltung |
Enthornung der Kälber – falls auf dem Betrieb praktiziert | <6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung | <6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung | <6 Wochen: durch Landwirt, mit Schmerzlinderung | Enthornung nur im Ausnahmefall auch bei <6 Wochen alten Kälbern nur nach Betäubung durch Tierarzt mit Schmerzlinderung |
Fütterung | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte Futtermittel | Futtermittel ohne Gentechnik | Futtermittel ohne Gentechnik mind. 60% Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region mind. 60% der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter in der Tagesration |
Tiergesundheits monitoring | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2023 | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2022 | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2022 | 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring Für beide gilt: Einführung in 2020; verpflichtend für alle Betriebe ab 2022 |
verpflichtende Programm- teilnahme | QS oder als vergleichbar anerkannt | Teilnahme an einem in der Haltungsform registriertem Programm | ||
ergänzende Hinweise | * Programme, die Kriterien für tierhaltende Betriebe gemäß den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung oder gemäß den Anforderungen der ökologischen Anbauverbände, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren als die EG-Öko-Verordnung, festlegen, werden der Premium-Stufe zugeordnet. Tiere müssen mind. 6 Monate vor der Schlachtung unter diesen Bedingungen gehalten werden |
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Schedestraße 1-3
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