Informativ.
transparent.
bewusst.
( 1 ) Haltungsform: Stallhaltung
» Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Schweinemast festlegen
Platz: mind. 0,75 m² pro Tier
Haltung: Stallhaltung
Beschäftigung: veränderbares Beschäftigungsmaterial, mind. bewegliche Kette kombiniert mit veränderbarem Material, wie z.B. Weichholz
Fütterung: QS-zugelassene bzw. -anerkannte Futtermittel
verpflichtende Programmteilnahme: Zulassung im QS-System oder vergleichbaren Standard erforderlich
Tiergesundheitsmonitoring: 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring
» Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Hähnchenmast festlegen
Platz: max. 39 kg/m²
Haltung: Stallhaltung
Beschäftigung: trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist.
Zuchtlinie: Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Fütterung: QS-zugelassene bzw. -anerkannte Futtermittel
verpflichtende Programmteilnahme: Zulassung im QS-System oder vergleichbaren Standard erforderlich
Tiergesundheitsmonitoring: 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring
» Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Putenmast festlegen
Platzvorgabe: max. 58 kg/m² Hähne und 52 kg/m² Hennen
Haltung: Stallhaltung
Beschäftigung: Trockene Einstreu, die zum Picken, Scharren und Staubbaden geeignet ist.
Zuchtlinie: Grundsätzlich robuste und gesunde Zuchtlinien
Fütterung: QS-zugelassene bzw. -anerkannte Futtermittel
verpflichtende Programmteilnahme: Zulassung im QS-System oder vergleichbaren Standard erforderlich
Tiergesundheitsmonitoring: 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring
» Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Rindermast
(Jungbullen / Ochsen, Färsen, Mastkälber)
festlegen
Platz: Mindestfläche: bis 150 kg -> 1,5 m² | 150-220 kg -> 1,7 m² | über 220 kg -> 1,8 m² l über 400kg -> 2,2m²
Haltung: Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung; Anbindehaltung
Enthornung der Kälber falls auf dem Betrieb praktiziert: <6 Wochen: durch Landwirt mit Schmerzlinderung
Fütterung: QS-zugelassene bzw. -anerkannte Futtermittel
verpflichtende Programmteilnahme: QS oder als vergleichbar anerkannt
Tiergesundheitsmonitoring: 1. Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank) 2. qualifiziertes Antibiotikamonitoring (Für beide gilt: Einführung in 2020, verpflichtend für alle Betriebe ab 2023)
» Mindestanforderungen für Programme, die Kriterien für Betriebe mit Milchviehhaltung (Milchkühe bzw. Schlachtkühe, deren Fleisch bei den teilnehmenden LEH vermarktet wird)
Platz: Laufstall mit Liegeboxen, Tier-Liegeplatz-Verhältnis: 1:1
Haltung: Stallhaltung; möglichst Laufstallhaltung oder Kombinationshaltung; Anbindehaltung
Enthornung der Kälber falls auf dem Betrieb praktiziert: <6 Wo. durch Landwirt mit Schmerzlinderung
Komforteinrichtung: keine Vorgabe
Fütterung: QS-zugelassene bzw. -anerkannte Futtermittel
verpflichtende Programmteilnahme: QS oder als vergleichbar anerkannt
Tiergesundheitsmonitoring:
- Befunddatenerfassung am Schlachthof (Eingabe in QS-Datenbank)
- qualifiziertes Antibiotikamonitoring
(Für beide gilt: Einführung in 2020, verpflichtend für alle Betriebe ab 2023)
Kontaktformular
ANSCHRIFT
Haltungsform.de
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
Schedestraße 1-3
53113 Bonn
info@haltungsform.de